Berechnung 170 kg N/ha – Obergrenze
Mit der Novellierung der Düngeverordnung ...
Mit der Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 muss ein Nährstoffvergleich ab einer bewirtschafteten Fläche von 15 ha vorliegen. Bei einer Fläche unter 15 ha LM besteht die Verpflichtung, sobald Wirtschaftsdünger oder Gärreste von anderen Betrieben aufgenommen werden. Auch eine Tierhaltung, die mehr als 750 kg N ausscheidet, führt bei Betrieben unter 15 ha LN zur Verpflichtung, einen Nährstoffvergleich zu erstellen. Durch die Berechnung der 170 kg N/ha – Obergrenze werden die organischen Ausscheidungen des Tierbestandes und Abgabe und/oder Aufnahme von Wirtschaftsdünger berechnet, um die 170 kg N/ha – Obergrenze nicht zu überschreiten.